Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete (Beamte, Angestellte und Arbeiter) der im aktiven Dienst, ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Verbindungsstellenvorstand.

Die Mitglieder können die Verbindungsstelle der sie beitreten wollen, frei wählen.

Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.

Eine Aufnahmegebühr in die IPA wird nicht erhoben.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 30.- Euro im Jahr.

Im Beitrag ist der kostenlose Bezug der Zeitschrift der IPA aktuell enthalten, er wird jährlich von den Verbindungsstellen erhoben. Jedes Mitglied erhält einen von der Landesgruppe Bayern jährlich neu ausgestellten IPA Ausweis im Scheckkartenformat . Die vom Bundesvorstand herausgegebene Zeitschrift IPA aktuell erscheint 5x jährlich und ist die offizielle Informations- und Mitteilungszeitschrift der Deutschen Sektion.